Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen, 28.08.1996

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 17.06.1998 - L 4 KR 56/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5433
LSG Bayern, 17.06.1998 - L 4 KR 56/96 (https://dejure.org/1998,5433)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.06.1998 - L 4 KR 56/96 (https://dejure.org/1998,5433)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - L 4 KR 56/96 (https://dejure.org/1998,5433)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme für einen Blindenführhund aus der Schweiz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Kostentragung einer Krankenkasse für die Neuanschaffung eines Blindenhundes(Sachleistung) für ein blindes Versicherungsmitglied; Umfang der Kostentragung für einen in der Schweiz gekauften (teureren) Blindenhund

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (2)

  • SG Saarbrücken, 10.10.2006 - S 1 ER 31/06
    Vor allem aber hat die Antragsgegnerin der Antragstellerin bis heute zu keinem Zeitpunkt ein - wie es ihre Pflicht gewesen wäre - konkretes Angebot gemacht, in dem Hund, Schule und Termin einer möglichen Übernahme genannt worden wären (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 17.06.1998, AZ.: L 4 KR 56/96).
  • SG München, 02.06.2005 - S 43 KR 104/04
    vorgelegt hat, hat sie in diesem Fall die Kosten für die selbstbeschaffte Leistung in der entstandenen Höhe zu erstatten (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17.06.1998, L 4 KR 56/96).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen, 28.08.1996 - L 4 KR 56/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,32802
LSG Niedersachsen, 28.08.1996 - L 4 KR 56/96 (https://dejure.org/1996,32802)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.1996 - L 4 KR 56/96 (https://dejure.org/1996,32802)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. August 1996 - L 4 KR 56/96 (https://dejure.org/1996,32802)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 200 Abs. 1 RVO; § 3 Abs. 2 MuSchG; § 6 Abs. 1 MuSchG
    Mutterschaftsgeld; Schutzfrist; Arbeitsentgelt; Beginn; Ruhen; Arbeitsverhältnis; Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mutterschaftsgeld; Schutzfrist; Arbeitsentgelt; Beginn; Ruhen; Arbeitsverhältnis; Krankenversicherung

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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 160/03

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - unbezahlter Sonderurlaub

    Ebenso wird die zitierte Entscheidung vom 8. März 1995 (- 1 RK 10/94 - aaO) in der Rechtsprechung der Instanzgerichte verstanden (vgl. LSG Niedersachsen 28. August 1996 - L 4 Kr 56/96 - EzS 104/45; LAG Hamm 10. Januar 2001 - 9 Sa 269/00 - EEK 3036; BayLSG 15. November 2001 - L 4 KR 51/99 -).
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 Sa 1247/02

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG bei Beginn des

    Vielmehr genügt es nach dem Wortlaut des § 200 Abs. 1 RVO, dass während der laufenden Schutzfristen nach §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 MuSchG ein Anspruch auf Arbeitsentgelt nicht besteht oder weggefallen ist (LSG Niedersachsen 28.08.1996 - L 4 Kr 56/96 - unveröff.; vgl. auch LAG Hamm 10.01.2001 - 9 Sa 269/00 - EEK 3036).

    Denn die Beschäftigungsverbote der §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 MuSchG sollen verhindern, dass die Arbeitstätigkeit in den Schutzfristen fortgesetzt oder, wie beim ruhenden Arbeitsverhältnis, wieder aufgenommen wird (vgl. BAG 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - a. a. O.; LSG Niedersachsen 28.08.1996 - L 4 Kr 56/96 - unveröff.; vgl. auch BAG 20.08.2002 - 9 AZR 353/01 - EzA Art. 6 GG Nr. 5)).

    Denn in einem solchen Fall ist das Erfordernis der Kausalität für die gesamte Zeit, wie in dem vom Bundessozialgericht am 08.03.1995 (-1 RK 10/94 - AP Nr. 12 zu § 14 MuSchG 1968) entschiedenen Streitfall, insgesamt zu verneinen (LSG Niedersachsen 28.08.1996 - L 4 Kr 56/96 - unveröff.; LAG Hamm 10.01.2001 - 9 Sa 269/00 - EEK/3036).

  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 7/02 R

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld - unbezahlter Urlaub - Beginn der Schutzfrist -

    Wie schon das LSG entschieden hat, kommt es vielmehr für das Bestehen von Ansprüchen auf Mutterschaftsgeld auf eine Betrachtung der gesamten Dauer der Schutzfristen an (ebenso: LSG Niedersachsen, Urteile vom 25. April 2001 - L 4 KR 68/99, dokumentiert in JURIS = SGb 2001, 756 - Leitsatz - und vom 28. August 1996 - L 4 KR 56/96 = EzS 104/45; ferner Kruse in: LPK-SGB V, 2. Aufl 2003, Anhang 6 zu § 24a,b RdNr 19; ders in: GK-SGB V, § 24b SGB V Anhang 6, § 200 RVO RdNr 19).
  • LSG Niedersachsen, 25.04.2001 - L 4 KR 68/99

    Gewährung von Mutterschaftsgeld

    Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Mutterschaftsgeld können daher auch während des Laufs einer der beiden Schutzfristen erfüllt werden (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 28. August 1996 -- L 4 Kr 56/96 -- in EzS 104/45).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2013 - L 4 KR 258/13
    Hierzu hat der Senat eine verfassungskonforme Auslegung des § 200 Abs. 1 RVO vorgenommen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. April 2001, L 4 KR 68/99; Urteil vom 26. August 1996, L 4 KR 56/96).
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